Wohngemeinschaft

Unsere Bewohner

Die Zielgruppe einer solchen Wohngemeinschaft bezieht sich auf reine 24 Stunden Intensivpflege. Die Bewohner, die in der Wohngemeinschaft leben können, sind schwerstkranke Menschen, die eine 24-Stunden Versorgung benötigen. Das heißt im Konkreten, dass die Menschen nicht nur körperlich eingeschränkt sind, sondern auch die Vitalwerte überwacht werden müssen. Vitalwerte sind Messwerte, welche die grundlegenden Körperfunktionen erfassen: Blutdruck, Atem- und Herzfrequenz und die Temperatur. Auch wenn die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme ohne fremde Hilfe nicht mehr möglich ist. (Ob und wann eine Intensivpflege notwendig ist, entscheidet meist der zu behandelnde Arzt) Menschen die als „austherapiert“ gelten oder auch folgende Krankheitsbilder haben:

Eine intensivpflegerische Versorgung ist dann nötig, wenn eine lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt.

Typische Erkrankungen, die eine solche (Außerklinische)Intensivbehandlung nötig machen, z.B. sind folgende:

  • Postoperative Zustände
  • Muskeldystrophie/Muskelatrophie
  • Schwere Verbrennungen
  • Tumorerkrankungen
  • multiple Traumata
  • (Zustand) nach Herzinfarkt
  • Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)

  • Atemwegserkrankungen die invasive oder non invasive Beatmung nötig machen (Beatmungspflege)
  • Schädel- Hirn Traumata
  • Chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen
  • Apallisches Syndrom
  • Hypoxische Hirnschäden, Koma, Wachkoma, Hirnorganische Schädigungen

Ausschlussgründe von Anfragen der Bewohner/Bewohnerinnen (Aufnahme nicht möglich)

In dieser besonderen Wohnform werden ausschließlich Intensivpflegepflichtige Erwachsene versorgt. (Ab 18 Jahren). Beispielsweise wäre ein Bewohner/in der/die an Demenz leidet, nicht mehr mobil ist oder Hilfe im Haushalt benötigt nicht geeignet für unsere Wohngemeinschaft. Ebenso Menschen mit Psychischer Erkrankung oder ähnlichem, sind hierfür nicht geeignet. Die Ärzte in den Krankenhäusern schließen sich mit dem MDK (Medizinischer Dienst) kurz, um zu ermitteln, wann eine Intensivpflege in jedem einzelnen Fall vorliegt.

Grad der Selbstständigkeit Punktezahl PG

Geringe Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit 12,5 bis 27……………………….1

Erhebliche Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit 27 bis unter 47,5……………… 2

Schwere Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit 47,5 bis unter 70……………….3

Schwerste Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit 70 bis unter 90………………….4

Schwerste Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit mit besonderen
Anforderungen an die pflegerische
Versorgung 90 bis 100……………………………………..5

Selbst- und Mitbestimmung der Mieter*innen

In unserer Wohngemeinschaft die auf dem LWTG basiert wird ein sehr hoher Wert auf Privatsphäre und selbstbestimmtes Leben gelegt. In unseren Räumlichkeiten kann jeder Mieter/jeder Bewohner sein Zimmer selbst gestalten. Es können eigene Möbel und Private Gegenstände für ein Zimmer genutzt werden. Wohnzimmer, Flure, Garten und Terrasse könnten beispielsweise selbst mit den anderen Bewohnern gestaltet werden. Auch die Dekoration und das Anpflanzen von Sträuchern, Blumen ist möglich. Unser großer Garten lädt hier zum Verweilen in der Sonne ein und bietet viel Platz für jeden privaten Wunsch. Option Reinigung, Gartenpflege Reparatur usw. können freiwillig dazu gebucht werden.

Jeder Bewohner kann seinen eigenen Tagesablauf ebenfalls selbst gestalten. Abhängig von verschiedenen evtl. Anwendungen mit z.B. Physiotherapie oder Anwendungen des Pflegepersonals. Die restlichen vorhandenen Räumlichkeiten dürfen von allen Bewohnern gleichermaßen genutzt werden. So stehen die Flure, das Wohnzimmer und der Garten-Terrassenbereich allen zur Verfügung.

Im Umkreis von 4 km findet man Einkaufsmöglichkeiten, Postfilialen und Baumärkte.

Rolle der Angehörigen und Betreuer*innen

Die Rolle der Angehörigen und Betreuer spielen in unserer Einrichtung eine sehr große Rolle. Da es sich in unserem Hause um ein selbstbestimmtes Leben handelt, kann jeder Angehörige und Bewohner in seiner Funktion aufgehen. Dies verstehen wir in Form von Gestaltung der Wohnräume, Verbesserungsvorschläge und Anmerkungen sowie neue Anregungen beispielsweise in der Freizeitgestaltung. Durch die o.g. Ansprechpartner und Beispiele der Möglichkeiten zur Gestaltung der Freizeit können Bewohner aktiv am Leben beteiligt werden.

Wir schreiben Aktivitäten sehr groß und vermitteln auch Betreuungskräfte, die in die Einrichtung kommen können. Beispielsweise zum Malen, Basteln, Spazieren gehen (Fachkraft wird benötigt) oder vorlesen eines Buches uvm. Wenn dies gewünscht, versuchen wir auch gemeinsame Aktivitäten zu planen. Beispielsweise feiern wir Geburtstage und richten interne Feiern aus wie ein Sommer oder Herbstfest. Hierzu ist jeder Angehörige eingeladen. Ziel ist es den Intensivpflegepatienten das Leben ein Stück zurück zu geben. Sie weitestgehend in alles einzubinden und sie zu fördern.

Da die einzelnen Angehörigen ihre Familienmitglieder die hier als Bewohner aufgeführt sind, am besten kennen, sind wir auf Informationen und Wünsche angewiesen, um ein Optimales Umfeld zu gestalten. Demnach ist die Rolle der Angehörigen eine wichtige Funktion und gibt dem Bewohner durch Einfluss ein Stück weit ein gewohntes Leben zurück.

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