Einblick in die Themenbereiche
- Auffinden einer bewusstlosen Person
- Störungen von Atmung und Kreislauf
- Schock
- Verdacht auf Knochenbrüche
- Blutungen
- Wunden
- Vergiftungen, Verbrennungen und Verätzungen
Fort- und Weiterbildungen
Die Mitarbeiter bilden sich über den Pflege Campus online fort. Mit dem umfangreichen Kursangebot werden die beruflichen und persönlichen Kompetenzen der Mitarbeiter effizient gefördert. Das heißt E-Learning auf hohem Niveau sichert die exzellente Qualität unserer Dienstleistungen. Diese sind beim MDK anerkannt.
Fachkraft für Intensivpflege
Formelle Voraussetzungen
Um zu einer Weiterbildung zur Fachkraft für außerklinische Intensivpflege (und Heimbeatmung), Intensivpflege und Anästhesie oder für Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie zugelassen zu werden ist eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung zum
- Altenpfleger,
- Gesundheits- und Krankenpfleger oder
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
Voraussetzung. Ein bestimmtes Maß an anschließender Berufserfahrung wird heute nicht mehr verlangt (nur in wenigen Fällen).
Persönliche Voraussetzungen
Um in der Intensivpflege zu arbeiten, braucht man nicht mehr persönliche Stärken als man in der Pflege ohnehin schon braucht: Eine gründliche Arbeitsweise, Empathie und Zuverlässigkeit sind Eigenschaften, die hier nicht fehlen dürfen. Schließlich geht es um das Leben und Wohl der Patienten
Dauer und Verlauf
Die üblichste Form der Weiterbildung zur Fachkraft in Intensivpflege und Anästhesie oder in Intensivpflege und Heimbeatmung ist die berufsbegleitende Durchführung.
Die Fachweiterbildung dauert zwei Jahre und unterteilt sich in Präsenz- und Selbstlernphasen (Unterricht: 780 Stunden) sowie Praxiseinsätze im Umfang von 1.800 Stunden. Der Unterricht beim örtlichen Anbieter findet entweder einmal wöchentlich statt oder als kompakte Blockwoche mehrmals im Jahr. Abgeschlossen wird die Weiterbildung durch eine Facharbeit, die in den letzten drei Monaten verfasst wird sowie einer mündlichen Abschlussprüfung in Form eines Kolloquiums. Ist dieses bestanden, erhalten die Teilnehmer ein entsprechendes Zertifikat.
Anerkennung
Fachweiterbildungen für Pflegekräfte sind staatlich geregelt und deshalb auch staatlich anerkannt. Teilnehmer sind nach Abschluss berechtigt die geschützte Berufsbezeichnung „Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege“ (o.Ä.) zu tragen.
Wer sich im Bereich Heimbeatmung nach einem Weiterbildungsanbieter umschaut, hat die Möglichkeit, auf die Zertifizierung durch die Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Heimbeatmung (DIGAB) zu achten: Die DIGAB hat eine Leitlinie veröffentlicht, die die Qualitätsanforderungen an Pflegekräfte formuliert. Weiterbildungseinrichtungen können sich die Qualität ihrer Kurse inhaltlich und strukturell zertifizieren lassen.